Standbremsen an Nutzfahrzeugen sind die zweite, unabhängige Bremseinrichtung gemäß STVZO.
Schneiders Standbremsen bieten folgende Vorteile:
1. Keine Änderung der Abmessungen sowie der Zulassung beim TÜV und dem NL-Reichsdienst
2. Austauschbarkeit der beweglichen Teile bei montierten Standbremsen
Achtung: Alle Standbremsen dürfen nur auf Zug belastet werden
Stand 06/2020; Änderungen vorbehalten